FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 17.01.2001
2 K 14/01
Normen:
AO 1977 § 12 ; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 ;

Fahrten eines freiberuflichen Elektrotechnikers vom Arbeitszimmer zu den Auftraggebern als Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Betriebsstätte

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 17.01.2001 - Aktenzeichen 2 K 14/01

DRsp Nr. 2001/10671

Fahrten eines freiberuflichen Elektrotechnikers vom Arbeitszimmer zu den Auftraggebern als Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Betriebsstätte

Bei den Fahrten eines freiberuflich tätigen Elektrotechnikers, der im Wesentlichen für einen Auftraggeber in der Schweiz an einem Ort und noch für einige weitere schweizerische Auftraggeber an verschiedenen Orten tätig ist, vom Arbeitszimmer im Einfamilienhaus der Ehefrau, das sich außerhalb der Wohnung befindet und damit Betriebsstätte ist, die Betriebsstätte aber von der übrigen Wohnung nicht ausreichend getrennt ist und keine in sich geschlossene Einheit bildet, zu den auswärtigen Auftraggebern handelt es sich nicht um Geschäftsreisen, sondern um Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Betriebsstätte.

Normenkette:

AO 1977 § 12 ; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob es sich bei Reisen des Klägers um Geschäftsreisen oder um Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Betriebsstätte handelt.

Die Kläger sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie wohnen im Einfamilienhaus der Klägerin in Bad Säckingen.