Die Beteiligten streiten über die Beurteilung einer regelmäßigen Tätigkeitsstätte nach Ablauf von drei Monaten.
Gegenstand des Unternehmens der Klägerin sind Dienstleistungen in der elektronischen Daten- und Informationsverarbeitung.
Die Arbeitnehmer der Klägerin, die jeweils auch einen Arbeitsplatz in den Räumen der Klägerin haben, werden im wesentlichen projektbezogen in den Räumlichkeiten der Kunden der Klägerin tätig.
Anstellungsverträge der Arbeitnehmer der Klägerin (vgl. auch Vertrag vom 30.08.2004 zwischen der Klägerin und "A") regeln u. a. (vgl. auch Vortrag des Beklagten) in § 1:
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