Streitig ist, ob der Kläger mit eigenem Haus Anspruch auf Berücksichtigung von Aufwendungen für Fahrten zwischen der Wohnung seiner Lebensgefährtin und seiner Arbeitsstätte hat.
Der im Jahre 1956 geborene, seit 1994 geschiedene, steuerlich nicht vertretene Kläger war im Streitjahr 1998 als ... nichtselbständig tätig. Sein angemeldeter Wohnsitz befindet sich im eigenen Haus in ..., wo auch seine Eltern wohnen. Dieses Haus hatte er mit notariellem Vertrag vom 17.9.1997 (UR-Nr. ... des Notars ... in ... von seinen Eltern erworben. Seine Arbeitsstelle befindet sich 3 km entfernt in .... In einer Erläuterung zu seiner Einkommensteuererklärung für 1998 gab der Kläger u. a. folgendes an:
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