Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei mehreren Dienstverhältnissen
FG Köln, vom 20.10.1999 - Aktenzeichen 12 K 4627/97
DRsp Nr. 2001/2888
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei mehreren Dienstverhältnissen
Der in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4EStG liegende Zweck der Abzugsbeschränkung und Vereinfachung wird nur erreicht, wenn diese Vorschrift in Bezug auf ein Arbeitsverhältnis und das damit verbundene Aufsuchen einer Arbeitsstätte eingreift; ein auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise gestütztes (steuerlich günstigeres) Abweichen von diesem Grundsatz für die Fälle, dass ein Arbeitnehmer in mehreren Dienstverhältnissen steht und arbeitstäglich die mehreren Arbeitsstätten nacheinander anfährt, führt zu einer nicht mehr gerechtfertigten Aufweichung des Normzwecks.
Tatbestand:
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