FG Baden-Württemberg - Urteil vom 09.06.2006
9 K 92/04
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 S. 7 ;

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei mehreren Wohnsitzen

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.06.2006 - Aktenzeichen 9 K 92/04

DRsp Nr. 2007/749

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei mehreren Wohnsitzen

Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, so kann die Wohnung, die nicht der Arbeitsstätte am nächsten liegt, auch dann den Mittelpunkt des Lebensinteresses des Arbeitnehmers i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Satz 7 EStG bilden, wenn sie nur gelegentlich aufgesucht wird, solange der Steuerpflichtige ausschließlich an diesem Ort seine Freizeit verbringt und seine familiären Wurzeln hat.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 S. 7 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Wege von einer zweiten Wohnung der Kläger (Kl), die von ihren Arbeitsstätten weiter entfernt liegt, in vollem Umfang als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksichtigt werden können.

I. Die Kläger sind zusammenveranlagte Eheleute ohne Kinder. Der Kl arbeitet als Bankangestellter in -Y-, die Kl'in als Angestellte in einem Immobilienbüro in -A-. Der Kl stammt aus -X-, die Kl'in ist in -M- aufgewachsen und wohnte vor ihrer 1988 erfolgten Heirat in -B-.