FG Münster - Urteil vom 28.08.2013
12 K 339/10 E
Normen:
EStG § 19; EStG § 9 Abs 1 Satz 1;
Fundstellen:
BB 2014, 1558
DStR 2015, 6
DStRE 2015, 1353

Fahrtkosten der Ehefrau zum Beschäftigungsort des Ehemannes als Werbungskosten des Ehemannes

FG Münster, Urteil vom 28.08.2013 - Aktenzeichen 12 K 339/10 E

DRsp Nr. 2014/9366

Fahrtkosten der Ehefrau zum Beschäftigungsort des Ehemannes als Werbungskosten des Ehemannes

Ein Stpfl., der im Rahmen seiner Beschäftigung an ständig wechselnden Arbeitsstellen im Ausland beschäftigt ist und der aus betrieblicher Notwendigkeit auch an Wochenenden vor Ort bleiben muss, kann wöchentliche Fahrtkosten des Ehepartners an den Beschäftigungsort als Werbungskosten bei den Einkünften nach § 19 EStG ansetzen.

Normenkette:

EStG § 19; EStG § 9 Abs 1 Satz 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten noch über die Berücksichtigung von Fahrtkosten der Ehefrau im Rahmen der Werbungskosten des Klägers (Kl.) bei der Ermittlung seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.