Streitig ist, ob Pkw-Fahrten zu einer auswärtigen Fortbildungsstätte auch über die ersten drei Monate hinaus mit den tatsächlichen Aufwendungen als Werbungskosten (WK) abgezogen werden dürfen.
Der in B. wohnhafte Kläger (Kl.) ist als Industriemechaniker in U. nichtselbständig tätig. Zusätzlich besuchte er seit August 1999 die Fachschule Maschinentechnik in B., .... Wenn er Spätschicht hatte (Arbeitsbeginn 14.00 Uhr), fand der Schulbesuch vormittags (9.15 - 12.30 Uhr) statt, ansonsten abends (Schichtende 14.00 Uhr, Schulbeginn 17.50 Uhr).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|