BFH - Beschluß vom 23.02.1999
VII R 26/98
Normen:
FGO § 104 Abs. 1 S. 2 § 105 Abs. 1 S. 3 § 115 Abs. 2 § 116 Abs. 1 Nr. 5 ;

Falsche Richterunterschrift; Heilung des Mangels

BFH, Beschluß vom 23.02.1999 - Aktenzeichen VII R 26/98

DRsp Nr. 2002/2491

"Falsche" Richterunterschrift; Heilung des Mangels

1. Ist ein Urteil durch seine Verkündung wirksam geworden, kann der Mangel, dass das Urteil eines kollegialen Gerichts von einem Richter mitunterschrieben worden ist, der am Erlass des Urteils nicht beteiligt war, selbst dann noch behoben, wenn die Revision eine Verfahrensrüge auf diesen Mangel des FG-Urteils gestützt hat.