FG München - Urteil vom 11.10.2012
10 K 1604/10
Normen:
EStG 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 62; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2;

Familienähnliches Band zu Pflegekindern, die bei der Haushaltsaufnahme (fast) volljährig sind

FG München, Urteil vom 11.10.2012 - Aktenzeichen 10 K 1604/10

DRsp Nr. 2013/1640

Familienähnliches Band zu Pflegekindern, die bei der Haushaltsaufnahme (fast) volljährig sind

1. Ein familienähnliches, den Kindergeldbezug begründendes, Band kann ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände auch zwischen der Pflegemutter und dem (bei der Haushaltsaufnahme fast) volljährigen Pflegekind bestehen. 2. Ob solche besonderen Umstände vorliegen, obliegt der Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls durch das FG. 3. Eine besondere – bereits vor der Haushaltsaufnahme bestehende – emotionale Bindung zwischen Pflegekind und Pflegemutter kann im Einzelfall ein familienähnliches Band begründen. Ein bloßes Verwandtschaftsverhältnis bzw. Patenschaftsverhältnis genügt insoweit nicht.

1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 21. September 2009 und des Ablehnungsbescheides vom 20. Januar 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30. März 2010 verpflichtet, zu Gunsten der Klägerin Kindergeld für die Monate August 2009 bis April 2010 für das Kind I festzusetzen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Klägerin die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.