FG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 24.06.2004
1 V 428/03
Normen:
FGO § 69 Abs. 3 ; EStG § 6a Abs. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1756

Fehlende Angabe von Rechnungszinsfuß und biometrischer Rechnungsgrößen in Pensionszusage steht der steuerlichen Anerkennung nicht entgegen

FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.06.2004 - Aktenzeichen 1 V 428/03

DRsp Nr. 2004/14026

Fehlende Angabe von Rechnungszinsfuß und biometrischer Rechnungsgrößen in Pensionszusage steht der steuerlichen Anerkennung nicht entgegen

Werden in der Pensionszusage der Rechnungszinsfuß und die biometrischen Rechnungsgrößen nicht angegeben, so steht dies der steuerlichen Anerkennung nicht entgegen, wenn sich diese Faktoren im Wege der Auslegung feststellen lassen. Dies gilt auch nach der Änderung des § 6 Abs. 2 Nr. 3 EStG durch das Steueränderungsgesetz 2001.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 3 ; EStG § 6a Abs. 2 Nr. 3 ;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung (AdV) darum, ob die Zuführungen zu Pensionsrückstellungen als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.

Die Antragstellerin ist im Wege einer formwechselnden Umwandlung aus der ... GmbH (im Folgenden: GmbH) hervorgegangen. Die Umwandlung wurde im August 2003 ins Handelsregister eingetragen.