Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 04.11.2019 – 11 K 2132/18 wird in Höhe von 5.813,25 € als unzulässig verworfen; im Übrigen wird sie als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
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