FG München - Beschluss vom 02.05.2013
1 V 568/13
Normen:
EStG § 15 Abs. 2; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; FGO § 69 Abs. 2 S. 2; FGO § 69 Abs. 3 S. 1;

Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bezüglich der Beteiligungen an bisher nur verlustträchtigen Filmfonds bei schenkweiser Übertragung der Beteiligung auf minderjährige Kinder jeweils wenige Jahre nach der Zeichnung der Beteiligung

FG München, Beschluss vom 02.05.2013 - Aktenzeichen 1 V 568/13

DRsp Nr. 2013/20044

Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bezüglich der Beteiligungen an bisher nur verlustträchtigen Filmfonds bei schenkweiser Übertragung der Beteiligung auf minderjährige Kinder jeweils wenige Jahre nach der Zeichnung der Beteiligung

1. Im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung: Hat sich der Steuerpflichtige bereits mehrfach an Medienfonds in der Rechtsform einer KG beteiligt, die dem Anleger im Erstjahr seiner Medienfonds-Beteiligung jeweils Beteiligungsverluste in erheblicher Höhe vermitteln, wogegen die zur Erzielung eines Totalgewinns erforderlichen Gewinne erst in späteren Jahren erzielt werden können, und hat der Steuerpflichtige bereits mehrfach bereits wenige Jahre nach der Zeichnung der Beteiligung und vor Erzielung positiver Beteiligungseinkünfte aus der jeweiligen Medienfonds-Beteiligung diese jeweils im Schenkwege auf seine minderjährigen Kinder übertragen, so spricht das indiziell stark gegen eine Gewinnerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen bezüglich der Medienfonds-Beteiligung.