FG München - Urteil vom 10.08.2005
1 K 4253/02
Normen:
AO (1977) § 284, 258 ;

Fehlende Kausalität zwischen möglicher Amtspflichtverletzung und späterer Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

FG München, Urteil vom 10.08.2005 - Aktenzeichen 1 K 4253/02

DRsp Nr. 2006/2314

Fehlende Kausalität zwischen möglicher Amtspflichtverletzung und späterer Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Schlägt ein Vollstreckungsschuldner der Vollstreckungsstelle des FA vor, 1/3 der Steuerrückstände sofort durch Aufnahme eines Darlehens zu begleichen, und scheitert die Darlehensaufnahme daran, dass sich das FA weigert, zuvor eine Haftanordnung aufzuheben, kann der Vollstreckungsschuldner gegen die Rechtmäßigkeit einer (5 Jahre später ergangenen) Aufforderung des FA zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und einer eidesstattlichen Versicherung nicht erfolgreich eine in der Weigerung des FA liegende Amtspflichtverletzung geltend machen, wenn davon auszugehen ist, dass auch allein die anderen 2/3 der Steuerschulden das FA zum Erlass des Verwaltungsakts berechtigt hätten.

Normenkette:

AO (1977) § 284, 258 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und der Ladung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.

Der am 8. März 1937 geborene Kläger (Kl) ist Jurist und war bis Ende 1997 als freiberuflicher Rechtsanwalt tätig. Er wurde vom Finanzamt ... zur Einkommen- und Umsatzsteuer veranlagt. Derzeit bestreitet der Kl seinen Lebensunterhalt mit Aushilfstätigkeiten. Seit 12. Januar 1988 ist er geschieden.