I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16. Januar 2019 -
II. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 26.280,72 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Entschädigung des Klägers aufgrund einer von ihm angenommenen Diskriminierung als schwerbehinderter Mensch im Rahmen von vier Einstellungsverfahren der Beklagten.
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