BFH - Beschluß vom 22.03.1999
X B 142/98
Normen:
FGO § 76 Abs. 1 § 96 Abs. 1 § 115 Abs. 2, 3 § 155 ; ZPO § 255 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1236

Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten

BFH, Beschluß vom 22.03.1999 - Aktenzeichen X B 142/98

DRsp Nr. 1999/7317

Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten

1. Im Verfahren der NZB sind Einwendungen gegen die Beweiswürdigung des FG unzulässig, weil derartige Angriffe revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen sind. 2. Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt, insbesondere wenn es bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lässt bzw. vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgeht (sog. Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten). 3. Die fehlerhafte Würdigung des Beteiligtenvorbringens oder eines erhobenen Beweises durch das FG ist kein Verfahrensfehler.

Normenkette:

FGO § 76 Abs. 1 § 96 Abs. 1 § 115 Abs. 2, 3 § 155 ; ZPO § 255 ;

Gründe: