FG Sachsen-Anhalt, vom 12.09.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 631/98
Fehlerhafte Faxübermittlung einer Klageschrift
BFH, Urteil vom 24.04.2003 - Aktenzeichen VII R 47/02
DRsp Nr. 2003/8840
Fehlerhafte Faxübermittlung einer Klageschrift
»Die Faxnummer des Gerichts gehört weder zur Adressierung der "vorab per Telefax" zu übermittelnden Rechtsmittelschrift noch sonst zu den notwendigen Angaben, die ein Rechtsanwalt oder ein sonstiger kundiger Prozessbevollmächtigter persönlich aus dem Faxverzeichnis oder anderen Unterlagen herauszusuchen oder zu überprüfen hätte, ehe er den Schriftsatz unterschreibt. Beim Heraussuchen und Eingeben der Faxnummer in das Faxgerät handelt es sich vielmehr um Hilfstätigkeiten, die in jedem Fall dem geschulten Kanzleipersonal eigenverantwortlich überlassen werden können.«