1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Bei den Klägern handelt es sich um zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Ehegatten.
Streitig ist, ob bzw. in welcher Höhe Verluste in Zusammenhang mit einer Wohnung auf Sylt bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind.
Die Klägerin ist seit 1990 Eigentümerin einer möblierten Wohnung auf Sylt, die, mit Fremdmitteln, für einen Kaufpreis von 365.000 DM erworben wurde. Der Beklagte (das Finanzamt - FA -) berücksichtigte bei den Einkommensteuerveranlagungen für die Veranlagungszeiträume 1990 bis 1999 bezüglich dieser Wohnung folgende Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (VuV):
Jahr
Einnahmen
Werbungskosten
Einkünfte aus VuV
1990
1.540,00
61.358,05
-59.818,05
1991
6.000,00
53.219,34
-47.219,34
1992
6.000,00
52.972,57
-46.972,57
1993
6.000,00
49.485,12
-43.485,12
1994
9.120,00
46.179,15
-37.059,15
1995
9.120,00
43.528,79
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|