FG Düsseldorf - Urteil vom 21.04.1999
9 K 6492/96 E
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1;

Ferienwohnung; Liebhaberei; Angehörigenarbeitsverhältnis; tatsächliche Durchführung - Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung;

FG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.1999 - Aktenzeichen 9 K 6492/96 E

DRsp Nr. 2001/1636

Ferienwohnung; Liebhaberei; Angehörigenarbeitsverhältnis; tatsächliche Durchführung - Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung;

1. Bei der Vermietung einer Ferienwohnung kann das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht nicht allein wegen hoher Werbungskostenüberschüsse (Fremdfinanzierungskosten) unterstellt werden, wenn die Investitionsentscheidung nach dem Grad der Auslastung und der Höhe der erzielbaren Miete gegenüber dem Erwerb einer Eigentumswohnung zur Dauervermietung wirtschaftlich nachvollziehbar erscheint. 2. Ein Angehörigenarbeitsverhältnis ist mangels tatsächlicher Durchführung nicht der Besteuerung zugrundezulegen, wenn Art. und Gegenstand der erbrachten Leistung des Arbeitnehmers wesentlich von der vertraglichen Tätigkeitsbeschreibung abweichen.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1;

Tatbestand: