I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute, sind Eigentümer u.a. einer Ferienwohnung in X. Die Verwaltung und Vermietung der Wohnung ließen sie durch eine Vermittlungsfirma vornehmen.
Die Kläger machten in ihren Einkommensteuererklärungen der Streitjahre (1994 bis 1997) jeweils gewerbliche Verluste geltend.
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