BFH - Urteil vom 17.09.2002
IX R 63/01
Normen:
EStG §§ 2 9 21 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 513

Ferienwohnungen, Einkünfte aus VuV

BFH, Urteil vom 17.09.2002 - Aktenzeichen IX R 63/01

DRsp Nr. 2003/3133

Ferienwohnungen, Einkünfte aus VuV

1. Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist grds. davon auszugehen, dass die Stpfl. beabsichtigen, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume WK-Überschüsse ergeben.2. Diese Grundsätze gelten auch für Ferienwohnungen, sofern diese ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden. Ob die Vermietung der Ferienwohnung in Eigenregie oder durch Einschaltung Dritter erfolgt, ist insoweit unbeachtlich.3. Bei einer teils selbstgenutzten und teils vermieteten Ferienwohnung ist die Frage, ob die Stpfl. die Wohnung mit oder ohne Einkünfteerzielungsabsicht vermietet haben, anhand einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose zu entscheiden (Anschluss an Senats-Urt. v. 06.11.2001 - IX R 97/00, BFHE 197, 151).4. Wird die Ferienwohnung zunächst teilweise auch selbst genutzt, später aber nur noch fremdvermietet, ist die Einkünfteerzielungsabsicht zu bejahen.

Normenkette:

EStG §§ 2 9 21 ;

Gründe: