BFH - Urteil vom 06.11.2001
IX R 25/00
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 764

Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

BFH, Urteil vom 06.11.2001 - Aktenzeichen IX R 25/00

DRsp Nr. 2002/4862

Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

1. Die Grundsätze der sog. Dauervermietung - BFH-Urt. v. 30.09.1997 - IX R 80/94, BStBl II 1998, 771) gelten auch für Ferienwohnungen, die ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Stpfl. die Ferienwohnung in Eigenregie oder durch Einschaltung eines Dritten vermieten.2. Zur Totalüberschussprognose bei einer teils selbstgenutzten, teils an wechselnde Feriengäste vermieteten Ferienwohnung (Anschluss an Grundsatz-Urt. v. 06.11.2001 - IX R 97/00).3. Räumen der ArbG oder ein Dritter dem ArbN mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis ein nicht handelbares Aktienoptionsrecht ein, fließt ein als Arbeitslohn zu erfassender geldwerter Vorteil erst beim verbilligten Aktienbezug nach Ausübung der Option zu (Anschluss an BFH-Urt. v. 24.01.2001 - I R 100/98, BStBl II 2001, 509 und v. 20.06.2001 - VI R 105/99, BStBl II 2001, 689).

Gründe: