BFH - Urteil vom 06.11.2001
IX R 34/97
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 768

Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

BFH, Urteil vom 06.11.2001 - Aktenzeichen IX R 34/97

DRsp Nr. 2002/4864

Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

1. Die Grundsätze der sog. Dauervermietung - BFH-Urt. v. 30.09.1997 - IX R 80/94, BStBl II 1998, 771) gelten auch für Ferienwohnungen, die ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Stpfl. die Ferienwohnung in Eigenregie oder durch Einschaltung eines Dritten vermieten.2. Zur Totalüberschussprognose bei einer teils selbstgenutzten, teils an wechselnde Feriengäste vermieteten Ferienwohnung (Anschluss an Grundsatz-Urt. v. 06.11.2001 - IX R 97/00).3. Macht ein Stpfl. geltend, auf die in der Vergangenheit angefallenen WK-Überschüsse durch ertragsverbessernde Maßnahmen reagiert zu haben, ist für die Schätzung der zukünftig anfallenden Einnahmen und Ausgaben auf den Durchschnitt der (z. B. 5 aufeinanderfolgenden) VZ ab dem Streitjahr abzustellen oder ggf. auf den Durchschnitt der VZ, in denen sich die im Streitjahr objektiv erkennbar angelegten Maßnahmen erstmals ausgewirkt haben. Die sich so ergebenden Einnahmen und Ausgaben sind auf den Rest des (ab Erwerb der Ferienwohnung beginnenden) Prognosezeitraums hochzurechnen.

Gründe: