BFH - Urteil vom 06.11.2001
IX R 35/00
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 765

Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

BFH, Urteil vom 06.11.2001 - Aktenzeichen IX R 35/00

DRsp Nr. 2002/4865

Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

1. Die Grundsätze der sog. Dauervermietung - BFH-Urt. v. 30.09.1997 - IX R 80/94, BStBl II 1998, 771) gelten auch für Ferienwohnungen, die ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Stpfl. die Ferienwohnung in Eigenregie oder durch Einschaltung eines Dritten vermieten.2. Zur Totalüberschussprognose bei einer teils selbstgenutzten, teils an wechselnde Feriengäste vermieteten Ferienwohnung (Anschluss an Grundsatz-Urt. v. 06.11.2001 - IX R 97/00).3. Die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer kann bei der Beurteilung der Selbstnutzung als ein im Rahmen der Gesamtwürdigung vom FG zu beachtendes Indiz angesehen werden.4. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG setzt - anders als diejenige nach § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG - die Nutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken nicht voraus.

Gründe: