BFH - Urteil vom 06.11.2001
IX R 38/98
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 770

Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

BFH, Urteil vom 06.11.2001 - Aktenzeichen IX R 38/98

DRsp Nr. 2002/4866

Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

1. Die Grundsätze der sog. Dauervermietung - BFH-Urt. v. 30.09.1997 - IX R 80/94, BStBl II 1998, 771) gelten auch für Ferienwohnungen, die ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Stpfl. die Ferienwohnung in Eigenregie oder durch Einschaltung eines Dritten vermieten.2. Zur Totalüberschussprognose bei einer teils selbstgenutzten, teils an wechselnde Feriengäste vermieteten Ferienwohnung (Anschluss an Grundsatz-Urt. v. 06.11.2001 - IX R 97/00).3. Durch die Vermietung veranlasste kurzfristige Aufenthalte in der Ferienwohnung anlässlich eines Mieterwechsels z. B. zur Endreinigung, Schlüsselübergabe) oder zur Erhaltung der Mietsache (z. B. Beseitigung von Schäden, die Mieter verursacht haben; Durchführung von Schönheitsreparaturen) sind keine Selbstnutzung.

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger), zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute, sind seit 1985 Eigentümer eines 75 qm großen Einfamilienhauses in X, das sie selbst als Ferienhaus an wechselnde Feriengäste vermieten. In den Streitjahren (1994 und 1995) war das Haus an 147 Tagen (1994) und 189 Tagen (1995) vermietet.