I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger), zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute, sind seit 1985 Eigentümer eines 75 qm großen Einfamilienhauses in X, das sie selbst als Ferienhaus an wechselnde Feriengäste vermieten. In den Streitjahren (1994 und 1995) war das Haus an 147 Tagen (1994) und 189 Tagen (1995) vermietet.
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