I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Die Klägerin erwarb im Februar des Jahres 1991 eine Eigentumswohnung in X (auf der Insel Y) zu Anschaffungskosten von 182 387 DM und veräußerte sie im Dezember 1993 für 300 000 DM.
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