BFH - Urteil vom 06.11.2001
IX R 84/97
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 769

Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

BFH, Urteil vom 06.11.2001 - Aktenzeichen IX R 84/97

DRsp Nr. 2002/4871

Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

1. Die Grundsätze der sog. Dauervermietung - BFH-Urt. v. 30.09.1997 - IX R 80/94, BStBl II 1998, 771) gelten auch für Ferienwohnungen, die ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Stpfl. die Ferienwohnung in Eigenregie oder durch Einschaltung eines Dritten vermieten.2. Zur Totalüberschussprognose bei einer teils selbstgenutzten, teils an wechselnde Feriengäste vermieteten Ferienwohnung (Anschluss an Grundsatz-Urt. v. 06.11.2001 - IX R 97/00).3. Kurzfristige Aufenthalte eines Stpfl. in der Ferienwohnung z. B. zum Renovieren sind keine Selbstnutzung.4. Hat ein Stpfl. beim Erwerb seiner Ferienwohnung deren späteren Verkauf bereits ernsthaft in Betracht gezogen, muss der Totalüberschussprognose der kürzere Zeitraum der tatsächlichen Vermögensnutzung zugrunde gelegt werden.

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Die Klägerin erwarb im Februar des Jahres 1991 eine Eigentumswohnung in X (auf der Insel Y) zu Anschaffungskosten von 182 387 DM und veräußerte sie im Dezember 1993 für 300 000 DM.