BFH - Urteil vom 06.11.2001
IX R 63/99
Normen:
EStG §§ 2 21 ;

Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

BFH, Urteil vom 06.11.2001 - Aktenzeichen IX R 63/99

DRsp Nr. 2002/13865

Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

1. Die Grundsätze der sog. Dauervermietung - BFH-Urt. v. 30.09.1997 - IX R 80/94, BStBl II 1998, 771) gelten auch für Ferienwohnungen, die ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Stpfl. die Ferienwohnung in Eigenregie oder durch Einschaltung eines Dritten vermieten. 2. Zur Totalüberschussprognose bei einer teils selbstgenutzten, teils an wechselnde Feriengäste vermieteten Ferienwohnung (Anschluss an Grundsatz-Urt. v. 06.11.2001 - IX R 97/00). 3. Die unentgeltliche Überlassung an Dritte stellt eine Selbstnutzung der Ferienwohnung dar.

Normenkette:

EStG §§ 2 21 ;

Hinweise:

Folgeentscheidung zum Grundsatz-Urt. v. 06.11.2001 - IX R 97/00, DStR 2002, 253