BFH - Urteil vom 17.09.2002
IX R 16/02
Normen:
EStG §§ 2 9 21 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 156

Ferienwohnungen: Einkünfteermittlung

BFH, Urteil vom 17.09.2002 - Aktenzeichen IX R 16/02

DRsp Nr. 2003/186

Ferienwohnungen: Einkünfteermittlung

1. Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist grds. davon auszugehen, dass der Stpfl. beabsichtigt, letztlich einen Einnahmen-Überschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeit WK-Überschüsse ergeben.2. Diese Grundsätze sind auch beim Vermieten von Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Stpfl. ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden und zwar unabhängig davon, ob die Vermietung in Eigenregie oder durch Einschaltung eines Dritten erfolgt.3. Wird eine Ferienwohnung teils vermietet, teils selbstgenutzt, sind die auf die Leerstandszeiten entfallenden Aufwendungen nach dem zeitlichen Verhältnis der tatsächlichen Selbstnutzung zur tatsächlichen Vermietung aufzuteilen. Sodann ist anhand einer auf 30 Jahre angelegten Prognose die Einkünfteerzielungsabsicht zu prüfen.

Normenkette:

EStG §§ 2 9 21 ;

Gründe: