I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine aus zwei Miteigentümern zu je 50 v.H. gebildete Grundstücksgemeinschaft, der u.a. eine Eigentumswohnung in X auf der Insel Y gehört; diese vermietet die Grundstücksgemeinschaft in Eigenregie --insbesondere durch die Aufgabe von Zeitungsanzeigen-- an wechselnde Feriengäste.
Die Ferienwohnung war in den Streitjahren (1992 bis 1995) an 78 Tagen (1992), 126 Tagen (1993), 115 Tagen (1994) und 132 Tagen (1995) vermietet sowie 1996 an 166 Tagen und 1997 an 150 Tagen.
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