FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.03.2021
1 K 1004/20
Normen:
EnergieStG § 57 Abs. 1 S. 1;

Festsetzung der Energiesteuerentlastung i.R.d. Betriebs einer Biogasanlage

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.03.2021 - Aktenzeichen 1 K 1004/20

DRsp Nr. 2022/12590

Festsetzung der Energiesteuerentlastung i.R.d. Betriebs einer Biogasanlage

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

EnergieStG § 57 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Der Kläger ist Steuerberater und Landwirt.

Im Rahmen seines von ihm ererbten und anschließend modernisierten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bewirtschaftete er neben Wald- auch Ackerflächen durch den Anbau von Energiepflanzen (etwa 70 Hektar). Im Herbst 2012 nahm er eine dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zugeordnete Biogasanlage mit 265 kW in Betrieb, in der überwiegend Substrat aus dem eigenen Betrieb zum Einsatz kam. Das erzeugte Gas wurde anschließend im Gewerbebetrieb B... GbR verstromt.