FG Köln - Urteil vom 27.04.2017
1 K 1187/16
Normen:
AO § 89 Abs. 2 S. 1; AO § 89 Abs. 3 S. 1; GKG § 34;

Festsetzung der Gebühr für die Bearbeitung einer verbindlichen Auskunft über die gewerbesteuerliche Auswirkung (hier: Liquidation der Tochtergesellschaft ohne Entstehung eines steuerpflichtigen Gewinns in Deutschland)

FG Köln, Urteil vom 27.04.2017 - Aktenzeichen 1 K 1187/16

DRsp Nr. 2021/7290

Festsetzung der Gebühr für die Bearbeitung einer verbindlichen Auskunft über die gewerbesteuerliche Auswirkung (hier: Liquidation der Tochtergesellschaft ohne Entstehung eines steuerpflichtigen Gewinns in Deutschland)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 89 Abs. 2 S. 1; AO § 89 Abs. 3 S. 1; GKG § 34;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides für eine vom Beklagten nach § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung - AO - erteilte verbindliche Auskunft.

Die Klägerin stellte mit Schriftsatz vom 17.9.2015 beim Beklagten einen Antrag auf verbindliche Auskunft, den sie mit Schriftsatz vom 13.11.2015 in einer überarbeiteten und ergänzten Fassung vorgelegt hat.

Diesem Antrag lag die Frage zu Grunde, ob eine Liquidation der im Ausland ansässigen 100-prozentigen Tochtergesellschaft A B.V. im Hinblick auf die von der Gesellschaft bilanzierten und nicht erfüllten Verbindlichkeiten aus einer Wandelanleihe ("Wandelanleiheverbindlichkeiten") zu einem in Deutschland steuerpflichtigen Gewinn von insgesamt rund ... € führt. Auszugsweise heißt es in dem Antrag:

I. Sachverhalt und Fragestellung

...

4. Fragestellung