Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin wird der Festsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht -Eschweiler vom 02.08.2023 -
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Das - als Beschwerde gegen den als "Nichtabhilfe" bezeichneten Beschluss vom 10.11.2023, mit welchem über den (richtigerweise als Erinnerung auszulegenden, § 56 RVG) Rechtsbehelf gegen die Festsetzung entschieden worden ist, auszulegende - Rechtsmittel der Verfahrensbevollmächtigten hat Erfolg, weil das Amtsgericht zu Unrecht die Vergütung um die Positionen VV 1000, 1003 - die der rechnerischen Höhe nach in erster Instanz nicht beanstandet worden sind, Bl. 172 d.A. - gekürzt hat.
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