Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Potsdam vom 29. November 2023 wird der Beschluss der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Potsdam vom 23. Oktober 2023 dahin geändert, dass bei der Festsetzung der Kosten für den Pflichtverteidiger Rechtsanwalt H... neben den in der Festsetzungsentscheidung vom 19. Januar 2023 berücksichtigten Gebühren zusätzlich die Grundgebühr, nicht jedoch die Verfahrensgebühr in Ansatz zu bringen ist.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet (§ 56 Abs. 2, Satz 2, 3 RVG).
I.
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