1. Auf die weitere Beschwerde der Vertreterin der Landeskasse werden der Beschluss des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 05.07.2023, der Beschluss des Amtsgerichts Speyer vom 05.04.2023 und der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Speyer vom 26.06.2022 aufgehoben.
2. Der Rechtspflegerin bei dem Amtsgericht Speyer wird aufgegeben, die Kosten und Auslagen des Verteidigers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu festzusetzen.
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