Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Die von der Antragsgegnerin nach den §§
vgl. hierzu etwa Kopp/Schenke,
ist zulässig,
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. Oktober 2014 -
aber unbegründet.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|