Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen die Festsetzung der Verfahrensgebühr im Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 10.05.2022, Az. VK 36/21, wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Anträge des Auftraggebers, der Antragstellerin seine zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Gebühren und Auslagen aufzuerlegen und die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch ihn für notwendig zu erklären, werden zurückgewiesen.
I.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|