Die Beschwerde des Verfügungsbeklagten gegen die Festsetzung des Gebührenstreitwerts in dem Beschluss der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Cottbus vom 17.12.2022 wird als unzulässig verworfen.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
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