Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wird auf 19 550 € festgesetzt.
Das Verfahren über den Antrag ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
1. Die Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit, welche das Gericht auf den Antrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 3. Juli 2023 vorzunehmen hat, folgt für das Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht aus § 33 Abs. 1 i. V. m. § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 RVG.
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