1. Auf den Antrag des Klägervertreters RA ... vom 17.09.2023 auf Festsetzung des Gegenstandswerts gemäß § 33 Abs. 1 RVG bezüglich der Anwaltsgebühren betreffend das Anordnungsverfahren gemäß § 537 ZPO, in dem das Urteil des Landgerichts München II vom 11.08.2022, Az.:
2. Eine Kostenentscheidung für das Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 Abs. 1 RVG ist nicht veranlasst.
I.
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