Der Streitwert für beide Instanzen des Berufungsverfahrens wird auf 4,5 Millionen Euro festgesetzt.
I. Die Beklagte ist Inhaberin des europäischen Patents 3 143 990 (Streitpatents), das am 30. März 2012 unter Inanspruchnahme US-amerikanischer Prioritäten vom 1. April und 11. Oktober 2011 angemeldet wurde und eine für die orale Verabreichung geeignete feste Formulierung mit 0,5 Milligramm Fingolimod, einem Füllstoff und einem Cyclodextrin enthaltenden Stabilisator betrifft.
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