Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 7. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die zulässige Beschwerde des Antragstellers ist unbegründet.
Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert für den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Drittanfechtungsklage gegen einen die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen genehmigenden immissionsschutzrechtlichen Bescheid zutreffend auf einen Betrag in Höhe von 30.000,- € festgesetzt.
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