Die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 27. November 2014 wird geändert. Der Streitwert wird für die erste Rechtsstufe für die Zeit bis zur teilweisen Klagerücknahme auf 192.243,30 EUR festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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