Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 30. März 2022 -
Der Streitwert für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wird auf 5.000,-- EUR festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Über die Beschwerde, mit der der Antragsteller eine Herabsetzung des durch die Kammer des Verwaltungsgerichts auf 7.500,-- EUR festgesetzten Streitwerts auf 2.500,-- EUR begehrt, entscheidet gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbs. 2 GKG in der Beschwerdeinstanz der Senat (vgl.
Die gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG zulässige Beschwerde ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet, im Übrigen jedoch unbegründet.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|