Der Gegenstandswert für die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird für den Prozessbevollmächtigten des Musterklägers, des Beteiligten zu 2 sowie der Beigetretenen zu B1 bis B27 und B29 bis B129 auf 41.324.609,58 € festgesetzt.
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