Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Altenburg vom 7. Juni 2016 (
Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.
I.
Streitig ist die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für das beim Sozialgericht (SG) Altenburg anhängig gewesene Verfahren (S
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