FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 17.09.2014
2 K 1444/07
Normen:
VO (EWG) Nr. 3892/88 Art. 2 Abs. 1; MOG § 12;

Festsetzung einer Marktordnungsabgabe durch das Hauptzollamt wegen Fehlens des erforderlichen Ausfuhrnachweises für Zucker

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.09.2014 - Aktenzeichen 2 K 1444/07

DRsp Nr. 2016/6627

Festsetzung einer Marktordnungsabgabe durch das Hauptzollamt wegen Fehlens des erforderlichen Ausfuhrnachweises für Zucker

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

VO (EWG) Nr. 3892/88 Art. 2 Abs. 1; MOG § 12;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit des Abgabenbescheides vom..., mit dem der Beklagte eine Marktordnungsabgabe in Höhe von... € festgesetzt hat.