Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung einer Sanktion durch das beklagte Hauptzollamt.
Die Klägerin meldete in der Zeit von Februar 1997 bis Januar 1998 mit diversen Ausfuhranmeldungen beim Hauptzollamt A (Zollamt B) Rindfleisch aus sog. Isolierschlachtbetrieben zur Ausfuhr in verschiedene Drittländer an. Das beklagte Hauptzollamt gewährte der Klägerin auf ihre Erstattungsanträge jeweils antragsgemäß Ausfuhrerstattung im Vorschusswege und gab nach Einreichung der entsprechenden Unterlagen die Sicherheiten jeweils frei.
Mit insgesamt 39 Berichtigungsbescheiden vom 15.11.1999 und 17 Berichtigungsbescheiden vom 22.11.1999 forderte das beklagte Hauptzollamt die der Klägerin gewährten Ausfuhrerstattungen in Höhe von insgesamt DM 1.328.089,33 bzw. DM 305.347,14 unter Hinweis auf Art. 13 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 mit der Begründung zurück, dass das unter Zollkontrolle gestellte Fleisch angesichts seiner Herkunft aus Isolierschlachtbetrieben nicht als handelsüblich anzusehen sei.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|