BFH - Urteil vom 10.10.2012
VIII R 56/10
Normen:
AO § 237;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 08.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 123/09

Festsetzung von Aussetzungszinsen zu Lasten des Beigeladenen im Klageverfahren gegen einen Grundlagenbescheid

BFH, Urteil vom 10.10.2012 - Aktenzeichen VIII R 56/10

DRsp Nr. 2012/23696

Festsetzung von Aussetzungszinsen zu Lasten des Beigeladenen im Klageverfahren gegen einen Grundlagenbescheid

Die Festsetzung von Aussetzungszinsen kommt nicht in Betracht, solange ein Klageverfahren gegen einen Grundlagenbescheid nicht endgültig abgeschlossen ist, auch wenn der Steuerpflichtige selbst nicht Kläger, sondern Beigeladener ist.

Normenkette:

AO § 237;

Gründe

I.

Die Beteiligen streiten um die Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Festsetzung von Aussetzungszinsen.

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute. Der Kläger war langjähriges Mitglied einer GbR. Weitere Gesellschafter waren A, B, C sowie der inzwischen ausgeschiedene D. Die GbR wird beim Finanzamt X unter der Steuernummer ... geführt. Der Kläger war zudem Mitglied der GbR Ausland, die beim Finanzamt X unter der Steuernummer ... geführt wird. 1993 schied der Kläger aus beiden GbR aus.