Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 11. Dezember 2008
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Dieser Gerichtsbescheid wirkt als Urteil; wird innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung mündliche Verhandlung beantragt, gilt er als nicht ergangen.
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