FG Nürnberg - Urteil vom 25.02.2021
4 K 392/19
Normen:
EStG § 62 Abs. 1;

Festsetzung von Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind

FG Nürnberg, Urteil vom 25.02.2021 - Aktenzeichen 4 K 392/19

DRsp Nr. 2023/13136

Festsetzung von Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Klägerin für die Monate November 2018 bis Februar 2019 Kindergeld für ein behindertes Kind zusteht.

Die Klägerin ist die Mutter des Kindes A , geboren am xx.03.1987. Das Kind ist schwerbehindert. Der für das Kind ausgestellte Schwerbehindertenausweis dokumentiert einen Grad der Behinderung von 70 sowie das Merkzeichen G. Im Streitzeitraum war das Kind mit B verheiratet und hatte mit seinem Ehemann ein Kind (Sohn C , geb. xx.11.2017). Der Ehemann ist Vater eines weiteren Kindes, nämlich der Tochter D . Für D leistete der Ehemann des Kindes im Streitzeitraum monatlichen Unterhalt von 305 €.

Die Klägerin erhielt mit Bescheid vom 28.01.2014 zunächst laufend Kindergeld.

Die Familienkasse forderte die Klägerin im Rahmen einer turnusmäßigen Überprüfung dazu auf, einen aktuellen Nachweis der Behinderung des Kindes vorzulegen sowie nachzuweisen, dass die Tochter infolge ihrer Behinderung außerstande sei, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.