FG Baden-Württemberg - Urteil vom 19.01.2001
10 K 12/98
Normen:
AO (1977) § 328 Abs. 1 ; AO (1977) § 151 ; AO (1977) § 34 Abs. 1 ; GmbHG § 70 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 542
GmbHR 2001, 741

Festsetzung von Zwangsgeldern wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen einer GmbH i.L. für die Zeit bis zum Beginn des Liquidationszeitraums

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2001 - Aktenzeichen 10 K 12/98

DRsp Nr. 2001/8697

Festsetzung von Zwangsgeldern wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen einer GmbH i.L. für die Zeit bis zum Beginn des Liquidationszeitraums

1. § 151 AO (1977) erfasst nicht den Fall der Handlungsunfähigkeit, denn in Fällen, in denen ein zur Steuererklärung verpflichtetes Rechtssubjekt -hier: die GmbH- nicht handlungsfähig ist, haben die gesetzlichen Vertreter oder andere natürliche Personen für das nicht handlungsfähige Rechtssubjekt zu handeln. Im Fall der (organschaftlichen) Vertretung einer GmbH ist grundsätzlich der Geschäftsführer oder -im Fall der Liquidation- der Liquidator als Steuerpflichtiger i.S. des § 151 AO (1977) anzusehen. 2. Der Liquidator einer GmbH hat die Pflicht, zur Erfüllung der ihm obliegenden Steuererklärungspflicht notfalls auch eigene Mittel einzusetzen, um einen Dritten, insbesondere einen Steuerberater, einschalten zu können.

Normenkette:

AO (1977) § 328 Abs. 1 ; AO (1977) § 151 ; AO (1977) § 34 Abs. 1 ; GmbHG § 70 ;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung von Zwangsgeldern wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen 1994 und 1995.